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EnEV 2014 - Obere Geschossdeckendämmung

Anforderungen an die Geschossdecke und Speicherdecke nach der Energieeinsparverordnung

EnEV 2014 Special Button

 

Symbol Geschossdeckendämmung

Was gilt als obere Geschossdecke im Sinne der EnEV 2014?

Als obere Geschossdecke werden begehbare und unbegehbare Decken zu unbeheizten Dachräumen bezeichnet. Im Sinne der Definition der oberen Geschossdecke ist es unerheblich, ob diese zugänglich oder nicht zugänglich sind.

Unterscheidungen nach begehbar, nicht begehbar, zugänglich oder unzugänglich werden lediglich im Bezug auf Dämmdicke und Nachrüsttermine gemacht.

   

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Wo wird die obere Geschossdecke gedämmt?

Um die Geschossdecke zu dämmen, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Dämmung auf der Decke (Normalfall).
  • Dämmung als Zwischensparrendämmung bei Holzbalkendecken.
  • Dämmung unter der Decke als Innendämmung.
  • Kombination o. g. Dämmarten.
   

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Wann muss die obere Geschossdecke gedämmt werden?

Wann muss laut Vorschriften der EnEV 2014 die obere Geschossdecke gedämmt werden:

  • Wenn Bekleidungen oder Verschalungen auf der Kaltseite aufgebracht oder erneuert werden (z. B. Fussboden im Speicher wird neu gemacht).
  • Wenn Dämmung aufgebracht wird, dann muss diese auch so dick sein, dass Sie der Vorgabe genügt!
  • Es gilt: Wenn dämmen, dann richtig nach der Energieeinsparverordnung!

Folgende Nachrüstpflichten gibt es:

  • Bis 31.12.2015 ist die Geschossdecke zu dämmen, wenn der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 weder von der Decke noch durch das darüber liegende Dach erfüllt ist.
    • Schwere Decken wie Betondecken >= 100 kg /m²: Umax ≤ 1,11 W/(m²K) (R>0,9)
    • Leichte Decken <100kg/m²: Umax ≤ 0,57 W/(m²K) (R>1,75)
  • Bereits die EnEV 2009 verpflichtete Eigentümer zugängliche Geschossdecken beheizter Räume mit
    Umax ≤ 0,24 W/(m²K) zu dämmen, aber nur wenn diese vorher gänzlich ungedämmt waren.
    • Für nicht begehbare Decken endete die Frist am 01.10.2009
    • Für begehbare Decken endete die Frist am 31.12.2011
  • Laut EnEv 2004 (§9,3) waren mit Frist bis zum 31.12.2006 nicht begehbare aber zugängliche Geschossdecken mit Umax ≤ 0,30 W/(m²K) zu dämmen, wenn der Eigentümer nicht im Objekt wohnte oder das Objekt mehr als 2 Wohnungen hat.
  • Bei Gebäuden mit maximal zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine am 01.02.2002 selbst bewohnt hat, gilt die Verpflichtung zur Wärmedämmung von Geschossdecken erst bei einem Eigentümerwechsel. In diesem Fall ist die Pflicht zur Wärmedämmung innerhalb von zwei Jahren ab dem ersten Eigentumswechsel zu erfüllen (Umax ≤ 0,30 W/(m²K)).

 

   

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Wann muss die obere Geschossdecke nicht gedämmt werden?

Gerade bei den oberen Geschossdecken besteht die Möglichkeit mit einfachen und kostengünstigen Maßnahmen, erhebliche Einsparungen zu erzielen. Deshalb sind auch vom Gesetzgeber so viele Nachrüstverpflichtungen vorgegeben worden.

Somit sollte das "wann nicht" hier nicht ausschlaggebend sein. Trotzdem

  • Wenn statt der Geschossdecke das darüberliegende Dach gedämmt wurde.
  • Wenn die obere Geschossdecke unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert worden ist. (EnEV 2014  Anlage 3,4)
  • Wenn die Nutzungsdauer des Wohngebäudes weniger als 4 Monate jährlich beträgt. (EnEV 2014 §1, 8)
  • Wenn bei begrenzter jährlicher Nutzung der zu erwartende Energieverbrauch weniger als 25 Prozent des zu erwartenden Energieverbrauchs bei ganzjähriger Nutzung beträgt. (Ferienhäuser) (EnEV 2014 §1, 8)
  • Wenn eine Befreiung des Bauamtes vorliegt (z. B. wegen Unwirtschaftlichkeit oder unangemessenem Aufwand) (EnEV 2014 §25)

 

   

Wieviel Icon

Wieviel muss die obere Geschossdecke gedämmt werden?

  • Es gilt ein Höchstwert von U ≤ 0,24 W/(m²K) für obere Geschossdecken. Dafür ist z.B. nötig:
    • Zwischensparrendämmung WLS 035, Dicke 20cmbei Holzbalkendecke
    • Bei ununterbrochener Dämmung auf der Decke
  • Ist die Dämmdicke aus technischen Gründen begrenzt, so genügt es, wenn die höchstmögliche Dämmschichtdicke (Bemessungswert λ = 0,035 W/(m·K) oder besser) eingebaut wird, bei Einblasdämmungen und Dämm-Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen genügt λ = 0,035 W/(m·K).

 

   

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Muss mit der Geschossdeckendämmung auch die Speicherluke ausgetauscht oder gedämmt werden ?

Von der EnEV 2014 gibt es hierüber keine Vorgaben oder Verpflichtungen. Man muss sich nur bewusst sein, dass eine alte Speichertreppe ein sehr großer Schwachpunkt ist. Ich vergleiche diese Luke gerne mit einer Haustür. Da auch hier der Übergang zwischen warm und kalt stattfindet, sollte diese Luke eben Haustürniveau haben.

   

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